Für alle angehenden Fahrschüler gilt, dass ein Antrag bei der Füherscheinstelle des jeweiligen Wohnsitzes gestellt werden muss.
Für diesen Antrag sind einige Unterlagen erforderlich.
Dafür benötigen wir von euch:
• gültigen Personalausweis oder Reisepass (ausländische Bürger müssen ihren Reisepass vorlegen)
• aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
• Teilnahmebestätigung über eine Unterweisung in „lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (Erste-Hilfe-Kurs)
• Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Fahrschulwechsler legen bitte zusätzlich vor:
• Ausbildungsnachweis der Fahrschule, bei der sie gemeldet waren.
Für das BF 17 müssen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)
• Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
• Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
Bitte beachtet, daß der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss.
Die Bearbeitung eures Führerschein-Antrags kann einige Tage in Anspruch nehmen. Erst wenn von der Behörde die Genehmigung und der Prüfauftrag vorliegen, können wir euch zur Prüfung anmelden. Mit der Führerschein-Ausbildung kann natürlich schon vorher begonnen werden.