Der Führerschein

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DER FÜHRERSCHEIN

Man erhält ihn bei bestandener Prüfung direkt von den Prüfern, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter erreicht. Dann wird nur noch das Prüfungsdatum auf dem Kartenführerschein eingetragen und der Fahrschüler kann losfahren . Uns bleibt dann nur noch eines zu wünschen: Allzeit gute und unfallfreie Fahrt!

Weitergehende Informationen rund um das Thema Theorie und Praxis findet ihr auch auf den Seiten des ADAC.

KLASSE B

  • Mindestalter: 18 Jahre – oder 17 Jahre mit Begleitperson (siehe auch „BF 17“)
  • berechtigt zum Führen von Kraftwagen bis 3,5 t z.G. und max. 8 Personen (ohne Fahrer)
  • Anhänger bis 750 kg z.G.
  • Anhänger mit z.G. über 750 kg, wenn z.G. der Fahrzeugkombination max. 3,5 t beträgt
  • die Klasse B schließt die Klassen L und AM ein

KLASSE BF 17

Mit 16 ½ Jahren, kann es schon losgehen: Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.

Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.

Die Begleitpersonen …

  • müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben

KLASSE BE

Die Fahrerlaubnisklasse BE gilt als der reguläre Anhängerführerschein. Damit dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg gezogen werden – dh. nahezu alle gängigen Anhänger und Wohnwagen. Der Umgang mit dem Anhänger muss – durch praktische Fahrstunden – erlernt und geübt werden.

  • Voraussetzung: Besitz der Führerscheinklasse B (bei Erweiterung) oder Anmeldung zur Ausbildung der Kombination Führerscheinklasse B und BE
  • Keine theoretische Prüfung aber praktische Prüfung muss abgelegt werden
  • Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden:
    • Drei Stunden Überlandfahrt
    • Eine Stunde Autobahn
    • Eine Stunde Nachtfahrt
  • Übungsstunden: abhängig von der bisherigen Fahrerfahrung sowie an der individuellen Auffassungsgabe und Lernreife
  • Achtung: Wer einen Wagen mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht steuert, als die jeweilige Führerscheinklasse erlaubt, macht sich des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis schuldig!