Der Führerschein

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DER FÜHRERSCHEIN

Man erhält ihn bei bestandener Prüfung direkt von den Prüfern, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter erreicht. Dann wird nur noch das Prüfungsdatum auf dem Kartenführerschein eingetragen und der Fahrschüler kann losfahren. Uns bleibt dann nur noch eines zu wünschen: Allzeit gute und unfallfreie Fahrt!

Weitergehende Informationen rund um das Thema Theorie und Praxis findet ihr auch auf den Seiten des ADAC.

KLASSE B

  • Mindestalter: 18 Jahre – oder 17 Jahre mit Begleitperson (siehe auch „BF 17“)
  • berechtigt zum Führen von Kraftwagen bis 3,5 t z.G. und max. 8 Personen (ohne Fahrer)
  • Anhänger bis 750 kg z.G.
  • Anhänger mit z.G. über 750 kg, wenn z.G. der Fahrzeugkombination max. 3,5 t beträgt
  • die Klasse B schließt die Klassen L und AM ein

KLASSE B197

Die B197-Ausbildung ist eine Erweiterung des deutschen Führerscheinsystems, die 2021 eingeführt wurde. Sie ermöglicht euch, einen Führerschein für Schalt- und Automatikfahrzeuge zu kombinieren.

Der B197-Führerschein wird als Führerschein für Schaltgetriebe ausgestellt, obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden kann. Dafür müssen mindestens 10 Stunden Fahrpraxis auf einem Schaltfahrzeug in der Fahrschule erfolgen und eine separate Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden.

Die Besonderheiten der B197-Ausbildung:

  • Flexibilität: Ihr könnt die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen, erhaltet jedoch einen Führerschein, der euch zum Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen berechtigt.
  • Keine Einschränkungen: Der Führerschein ist ohne Einschränkung europaweit gültig und berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit Schalt- oder Automatikgetriebe.
  • Erleichterung der Ausbildung: Für viele Fahrschüler ist das Fahren eines Automatikfahrzeugs einfacher, was den Lernprozess erleichtert.

Diese Regelung macht den Führerscheinerwerb flexibler, besonders für Personen, die Schwierigkeiten mit Schaltgetrieben haben.

KLASSE BE

Die Fahrerlaubnisklasse BE gilt als der reguläre Anhängerführerschein. Damit dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg gezogen werden – dh. nahezu alle gängigen Anhänger und Wohnwagen. Der Umgang mit dem Anhänger muss – durch praktische Fahrstunden – erlernt und geübt werden.

  • Voraussetzung: Besitz der Führerscheinklasse B (bei Erweiterung) oder Anmeldung zur Ausbildung der Kombination Führerscheinklasse B und BE
  • Keine theoretische Prüfung aber praktische Prüfung muss abgelegt werden
  • Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden:
    • Drei Stunden Überlandfahrt
    • Eine Stunde Autobahn
    • Eine Stunde Nachtfahrt
  • Übungsstunden: abhängig von der bisherigen Fahrerfahrung sowie an der individuellen Auffassungsgabe und Lernreife
  • Achtung: Wer einen Wagen mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht steuert, als die jeweilige Führerscheinklasse erlaubt, macht sich des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis schuldig!
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